Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Januar 2023

Die Firma LS- Camping bietet die Vermietung von Stellplätzen und Ferienbungalows auf dem Campingplatz Brüssow an. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen der Firma LS-Camping gelten, soweit wirksam vereinbart für alle Verträge der Anmietung von Stellplätzen und Ferienbungalows. Bitte lesen Sie die Vertragsbedingungen aufmerksam, diese werden Bestandteil Ihres Vertrages sein.


1. Allgemein Campingplatz


1.1 Reservierung/ Anfrage / Zahlung
Reservierungen können Sie online über unsere Internetseite, schriftlich, telefonisch oder per Email vornehmen. Diese gelten als verbindlich, sofern der Anzahlungsbetrag innerhalb der angegeben Frist auf unserem benannten Konto eingegangen ist. Ihre Anzahlung wird bei Abreise mit den tatsächlich verbrachten Nächten und Gebühren verrechnet.
Mündliche und telefonische Auskünfte unserer Mitarbeiter sind unverbindlich und bedürfen immer einer schriftlichen Bestätigung. Buchungen und Reservierung über externe Dienstleister sind mit diesen entsprechenden Anbietern zu klären.
Die Anzahlung für die Anmietung eines Stellplatz ist bis zur genannten Frist zu tätigen. Der Restbetrag ist bei spätestens Anreise komplett in BAR zu begleichen.
Bei der Anmietung von Bungalows bzw. bei Gruppenangeboten ist eine Anzahlung in angegebener Höhe bis zur genannten Frist zu tätigen. Der Restbetrag ist bis 30 Tage vor Reiseantritt laut angegebener Frist komplett zu begleichen, auf das angegebene Konto. Mit Zahlungsverzug fallen 7,50€ pro Mahnung an. Weiterhin werden ab Zahlungsverzug 5% über den Bundesdiskontsatz als Verzugszinsen berechnet.

1.2 Stornierung
Der Gast kann jederzeit vor der Reise vom Vertrag zurücktreten, so wird dadurch der Anspruch des Unternehmers auf die vereinbarte Vergütung nicht berührt. Das Unternehmen LS-Camping wird aber seine ersparten Aufwendungen absetzen, maßgeblich ist jedoch der Zugang einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Bei Rücktritt ist die Firma LS- Camping berechtigt folgende pauschalisierte Gebühren zu erheben:

Bungalows/ Gruppen:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 5 % des Reisepreises, jedoch mind. 25€
29 - 22 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
21 - 15 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
14 - 8 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
7 - 3 Tage vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
2 Tage vorher und bei Nichterscheinen 100% des Reisepreises.

Stellplätze:
Bis zum 22.Tag vor Reisebeginn 5% des Reisepreises, jedoch mind. 25€
21 - 15 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
14 - 8 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
1 - 7 Tage vor Reisebeginn und bei Nichterscheinen 100% des Reisepreises

Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Sofern es der Firma LS-Camping, aufgrund von angeordneten Schließungen, nicht möglich sein, Ihren reservierten Aufenthalt durchzuführen, wird Ihr erbrachter Anzahlungsbetrag in voller Höhe erstattet.

1.3 Anreise
Die Anreise auf dem Campingplatz Brüssow kann in den Öffnungszeiten täglich von 15.00 bis 18.00 Uhr erfolgen. Bei späterer Anreise ist die Rezeption zu informieren. Allerdings kann dann der Campinggast nicht darauf bestehen, seinen Stellplatz/ Bungalow am gleichen Tag noch beziehen zu können.
Die Fahrzeuge sind nur auf den zugewiesenen Flächen abzustellen. Bei Nichteinhaltung kann verlangt werden, den falsch belegten Platz zu räumen. In Ausnahmefällen ist der Campingplatz berechtigt, den vorreservierten Stellplatz gegen einen anderen zu tauschen.

1.4 Abreise
Der Stellplatz bzw. Bungalow ist am Tag der Abreise zwischen 9.00 bis 12.00 Uhr zu verlassen. Eine spätere Abreise muss seitens des Campingplatzes vorab genehmigt sein. Der Stellplatz/ Bungalow ist ordentlich, sauber und frei zu verlassen. Es darf kein Müll, Gegenstände oder Fahrzeuge auf dem Stellplatz/ Bungalow bei Abreise verbleiben.
Bei Platzverweis aufgrund von Nichteinhalten der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Platzordnung werden auch bei vorzeitiger Abreise grundsätzlich keine Gebühren erstattet.

1.5 Gäste/ Besuch/ Aufnahmebeschränkung
Der Stellplatz bzw. Bungalow darf nur von der angemeldeten Personenzahl benutzt werden. Besuch darf erst nach Anmeldung in der Rezeption den Campingplatz betreten. Die Anmietung der Bungalows für Personen unter 18 Jahren ist nicht gestattet. Die Anmietung eines Stellplatzes ist für Personen ab 16 Jahren nur mit Vollmacht der Erziehungsberechtigten erlaubt.
Es ist untersagt Stellplätze oder die Bungalows zu anderen Zwecken als der Erholung anzumieten. Der Betreiber bzw. dessen Mitarbeiter üben das Hausrecht aus und ist berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder einen Platzverweis auszusprechen, sofern ein Verstoß gegen die Platzordnung vorliegt und das Erholungsinteresse anderer Gäste stört.

1.6 Ruhezeiten / Platzordnung
Die Ruhezeiten auf dem Campingplatz sind täglich 22.00 bis 7.00 Uhr und in der Mittagszeit 13.00 bis 15.00 Uhr. In diesen Zeiten ist ruhestörender Lärm zu vermeiden. In den Ruhezeiten ist die Schrankanlage geschlossen.  Fahrzeuge dürfen nur auf vorgegeben Fahrwegen fahren und nur im Schritttempo. Auf dem Platz ist auf spielende Kinder zu achten.
Die Platzordnung wird bei Vertragsabschluss von jedem Gast und Mitreisenden verbindlich anerkannt. Bei groben Verstößen kann der Betreiber bzw. dessen Mitarbeiter das Hausrecht ausüben und ist berechtigt, die fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung auszusprechen. Bei Platzverweis hat der Gast keinen Anspruch auf Erstattung der Campinggebühren.  zu verweigern oder einen Platzverweis auszusprechen, sofern ein Verstoß gegen die Platzordnung vorliegt und das Erholungsinteresse anderer Gäste stört.

1.7 Gebühren
Es gilt immer die aktuell gültige Preisliste. Diese ist auf unserer Interseite www.LS-Camping.de einsehbar. Die Korrektheit der ausgestellten Rechnung ist durch den Gast sofort nach Aushändigung zu kontrollieren.
1.8 Rauchen/ offenes Feuer
Rauchen ist in allen Gebäuden und Innenräumen strengstens untersagt.
Das Anlegen offener Kochstellen und Lagerfeuer sowie die Nutzung eines Holzkohlegrills ist auf dem Campingplatz nur nach Anmeldung beim Platzwart und an der dafür vorgesehenen Feuerstelle gestattet. Das Grillen ist nur zulässig, wenn keine entsprechende Waldbrandwarnstufe ausgegeben wurde oder kein starker Wind herrscht. Ab Waldbrandstufe 4 ist nur ein Elektrogrill erlaubt. Zuwiderhandlungen werden mit Platzverweis geahndet.

1.9 Haftung
Die Firma LS-Camping übernimmt keine Haftung für Schäden an den abgestellten Fahrzeugen und Objekten. Ebenso übernimmt LS-Camping keine Haftung für Wertgegenstände der Gäste. Der Gast verpflichtet sich das Inventar des Campingplatzes und der Bungalows pfleglich zu behandeln. Schäden, welche durch den Gast während seines Aufenthaltes entstanden sind, sind zu melden und zu ersetzen. Unter sehr seltenen Umständen kann es notwendig sein, dass der Vermieter die Ferienbungalows ohne Wissen des Gastes betreten muss.

1.10 Haustiere
An der Rezeption und vorab bei der Buchung sind alle Haustiere anzumelden. Das Mitbringen von Kampf- und bissigen Hunden ist nicht gestattet. Hunde sind ausschließlich an der Leine zu führen. In den Bungalows ist das Mitbringen eines Haustieres nur im rotem Bungalow gestattet

1.11 Datenschutzbestimmungen
sind unter www.LS-Camping.de einsehbar.

1.12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Gerichtstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, wird durch den Sitz des Unternehmens bestimmt.

1.13 Sonstiges
Abweichungen von diesen AGB´s bedürfen der Schriftform.

1.14 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten zur Folge.


Camping Brüssow, Januar 2023


2. Weiterführende AGB für die Anmietung eines Bungalows

2.1 Endreinigung
Die Kosten für die Endreinigung ist in jeder Buchung verbindlich zu zahlen. Der Gast verpflichtet sich den Bungalow besenrein zu verlassen, Geschirr muss abgewaschen sein und der Müll muss auf den dafür vorgesehenen Müllflächen getrennt entsorgt werden. Der Gast übernimmt vor Abreise die Entsorgung der übriggebliebenen Lebensmittel und hat den Kühlschrank zu leeren und trocken auszuwischen.                                                                                                                                                                       Die Pauschale für die Endreinigung ist auf einen normalen Reinigungsaufwand ausgelegt. Sollten bei Abreise noch besonders starke Verschmutzungen vorhanden sein, werden diese nach Aufwand dem Gast in Rechnung gestellt.

2.2 Bad und Küche
In der Toilette und in sonstigen Abflüssen dürfen keine Hygieneprodukte, Abfälle, Essensreste, Fette, schädliche Flüssigkeiten o.ä. entsorgt werden. Aufgrund der vorhandenen Hebeanlege/ Pumpe ist auch die Entsorgung von feuchtem Toilettenpapier untersagt.

2.3 Lüften
Zur Vermeidung von Schimmelbildung bitten wir Sie die Räume ausreichend zu lüften, mindestens 1x täglich Stoßlüftung für 5-10 min und insbesondere immer nach dem Duschen.
Bei einem kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen besteht kein Anspruch auf Preisminderung. Der Gast gewährt dem Vermieter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung. Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert und können nicht angerechnet werden.

2.4 Schlüssel
Bitte geben Sie die Schlüssel nie aus der Hand. Ein Verlust der Schlüssel ist umgehend zu melden und der Gast haftet bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten (Schließanlage). Für den Transponder für den Zugang Schranke und Gemeinschaftseinrichtungen auf dem Campingplatz ist eine Kaution laut aktuell geltender Preisliste zu hinterlegen.

2.5 Schuhe
Wir bitten Sie speziell in nassen Monaten in den Bungalows nicht mit Straßenschuhen zu laufen.

2.6 Terrasse
Nach Benutzung sind die Auflieger der Stühle trocken in den Bungalows unterzubringen. Der bereitgestellte Holzkohlegrill ist nach Benutzung zu reinigen.


3. Weiterführende AGB für Gruppen-Camping

3.1 Endreinigung / Sanitärgebäude
Die Kosten für die Endreinigung zwecks übermäßiger Nutzung der Sanitäreinrichtungen ist in jeder Buchung verbindlich zu zahlen, laut Angebot/ Rechnung.                                                                                                                                                                   Die Pauschale für die Endreinigung ist auf einen normalen Großgruppen-Reinigungsaufwand ausgelegt. Sollten bei Abreise noch besonders starke Verschmutzungen vorhanden sein, werden diese nach Aufwand dem Gast in Rechnung gestellt.
In den Toiletten und in sonstigen Abflüssen dürfen keine Hygieneprodukte, Abfälle, Essensreste, Fette, schädliche Flüssigkeiten o.ä. entsorgt werden.
Der Gast verpflichtet sich, Müll in den dafür vorgesehenen Müllflächen getrennt zu entsorgen.

3.2 Schlüssel/ Transponder
Bitte geben Sie die Schlüssel nie aus der Hand. Ein Verlust der Schlüssel ist umgehend zu melden und der Gast haftet bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten (Schließanlage). Für den Transponder für den Zugang Schranke und Gemeinschaftseinrichtungen auf dem Campingplatz ist eine Kaution laut aktuell geltender Preisliste zu hinterlegen. Ein Einlass weiterer Gäste ist nicht gestattet. Tagesgäste/ Besucher müssen immer vorab an der Rezeption angemeldet werden.

3.3 Fahrzeuge
Der Betreiber des Campingplatzes behält sich vor, vor Ort zu entscheiden, ob PKW oder sonstige Fahrzeuge auch ggf. außerhalb des Platzes abgestellt werden müssen. Es besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz am Stellplatz.

3.4 Notunterkunft/ weitere Nutzungen
Wir weisen darauf hin, dass die Verantwortlichen der Großgruppe sich selbstständig um entsprechende Notunterkünfte als Ausweichquartier in Notsituationen kümmern muss.
Sofern eine weitere Nutzung ortsansässiger Einrichtungen (Freilichtbühne, Sportplatz, Sporthalle, …) gewünscht ist, muss sich der Gast selbstständig kümmern.
Eigene Veranstaltungen während Mietzeit sind vorher anzumelden. Der Betreiber des Campingplatzes behält sich vor, diese Veranstaltungen zu untersagen.

3.5 Sonstiges
Es besteht seitens des Gastes kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz. Der Betreiber/ Platzwart entscheidet je nach Gegebenheiten und Vorgaben, welcher Platz der Gruppe zugeteilt wird.
Wir erbitten, dass vor Reisebeginn eine Einweisung der gesamten Gruppe erfolgt, dass die Platzordnung und sonstige Vorgaben eingehalten werden müssen. Es ist generell auf Sauberkeit,  Ordnung, Ruhezeiten und sorgsamen Umgang mit Ressourcen hinzuweisen.
Weiterhin wird zur Übermittlung an das Bundesamt für Statistik wird zu Reisebeginn eine Auflistung der Gäste benötigt. Diese ist je nach aktuell geltender Vorgaben vorab bzw. zu Beginn vor Ort auszufüllen.



Camping Brüssow, Januar 2023